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„Wieder einmal zeigt sich, dass der Naturschutz allen gesetzlichen Vorschriften zum Trotz bei der Konfrontation mit wirtschaftlichen Interessen den Kürzeren zieht. Ich begrüße deswegen ausdrücklich die Rechtsauffassung der uckermär-kischen Kreisverwaltung, dass illegale Baumfällungen nichts am Schutzstatus des Brutvorkommens und den Schutzabständen ändern“, sagt Thomas Dyhr, Direktkandidat von Bündnis 90/ Die Grünen im Wahlkreis 57 in seiner Stellungnahme vom 30.05.2017.
In dieser nimmt der Kandidat Bezug auf die Antwort des Landrates auf die entsprechende Anfrage der bündnisgrünen Kreistagsabgeordneten Birgit Bader vom 23.05.2017. „Eine angreifbare juristische Auslegung alleine wird jedoch für einen wirkungs-vollen Schutz von seltenen Tieren und Pflanzen nicht ausreichen, weil durch kriminelles Tun Fakten gesetzt werden und Täter meist nicht beweiskräftig dingfest zu machen sind“, führt Thomas Dyhr weiter aus. „Damit wird kriminelles Treiben vom Gesetzgeber ungewollt zu einem Akt wirtschaftlicher Vernunft“ und stützt sich hierbei auf seine langjährige Berufserfahrung im Bereich der Verbrechensbekämpfung.
Ein wirkungsvoller Schutz setzt seiner Meinung nach voraus, dass die wirtschaftlichen Anreize für derartige Taten minimiert werden. „Dies könnte dadurch erreicht werden, dass die wirtschaftlichen Folgen einer Tat für den Nutznießer teurer sind, als die Respektierung des Naturschutzes“, sagt Thomas Dyhr und schlägt als eine mögliche Maßnahme eine Änderung des Niststättenerlasses des Umweltministeriums aus dem Januar 2011 vor. Hiernach wurde der Schutz der Nistplätze von Schreiadler, Schwarzstorch, Seeadler und Uhu mit Rücksicht auf die Planung von Windeignungsgebieten von ursprünglich fünf Jahren, bzw. zehn Jahren auf zwei Jahre herabgesetzt und damit in der Wirkung eine großzügige Einladung zum Naturfrevel ausgesprochen.
Ein durch kriminelles Handeln nicht mehr existierendes Nest entfällt als Hinderungsgrund der Investition demnach sogar noch innerhalb eines üblichen Planungszeitraums für die Planung und Erstellung von Wind-parks. Es bietet folglich sich als Maßnahme der Straftatenprävention an, in Fällen der kriminellen Beseitigung von Niststätten die alten Fristen von fünf, bzw. zehn Jahren festzusetzen, so dass eine Straftat das Gegenteil des Beabsichtigten bewirkt. Thomas Dyhr führt weiter aus: „Verstöße gegen den Naturschutz sind keine Kavaliersdelikte. Eine weitgehend intakte Natur ist der Schatz, mit dem gerade die Uckermark wuchern kann. Sie intakt zu erhalten ist eine Aufgabe von überragendem Gemeinwohlinteresse, hinter dem wirtschaftliche Partikular-interessen hintan zu stehen haben.“